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   VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06   

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https://dejure.org/2007,24396
VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06 (https://dejure.org/2007,24396)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2007 - 6 K 1534/06 (https://dejure.org/2007,24396)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2007 - 6 K 1534/06 (https://dejure.org/2007,24396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Einschätzung der gesundheitlichen Eignung eines Beamten - hier: Polizeidiensttauglichkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krebserkrankung - Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Einschätzung der gesundheitlichen Eignung eines Beamten - hier: Polizeidiensttauglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer Heilungsbewährung von fünf Jahren bei einem an Hodenkrebs erkrankten Bewerber für den Polizeivollzugsdienst gegenüber seinem Dienstherrn; Beweiswert eines polizeiärztlichen Gutachtens gegenüber einem hausärztlichen Gutachten; Ärztliche Beurteilung der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 4 S 1163/07

    Auswahlverfahren für die Besetzung einer Richterstelle; Eignungsbeurteilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06
    Hinsichtlich der Einschätzung der - auch gesundheitlichen - Eignung verfügt der Beklagte als Dienstherr nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. z. B. Beschl. v. 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, Vensa) über eine Beurteilungsermächtigung; sie bedeutet, dass die gerichtliche Kontrolle sich darauf zu beschränken hat, ob der Dienstherr den rechtlichen Rahmen und die anzuwendenden Begriffe zutreffend gewürdigt, ob er richtige Sachverhaltsannahmen zugrunde gelegt und ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen unterlassen hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 25/05

    Feststellung der Polizeidienstfähigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06
    Sie sind nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen eher als ein außenstehender Arzt in der Lage, die getroffene medizinische Diagnose in Bezug zu den Anforderungen des jeweiligen Dienstes des Beamten zu setzen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.10.2005 - 1 L 25/05 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93

    Polizeidienstunfähigkeit wegen allergischen Asthmas - Entlassung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06
    Dennoch ist sie vom Gericht zu beachten, weil sie eine rechtsnormausfüllende, auch Fürsorgegesichtspunkten Rechnung tragende, allgemeine Entscheidung des Dienstherrn dazu darstellt, welche gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen von den Polizeibeamten erfüllt sein müssen, um den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit zu genügen (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 31.05.1994 - 4 S 533/93 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1990 - 4 S 3102/89

    Beamtenrecht: Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06
    Polizeidienstfähigkeit setzt die Verwendbarkeit des Polizeibeamten in der Vollzugspolizei zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seiner Amtsbezeichnung entsprechenden Stellung voraus, ohne Rücksicht darauf, ob er im Außen- oder im Innendienst eingesetzt ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.1990 - 4 S 3102/89 -, VBlBW 1991, 193).
  • VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum

    Dass sich das Bereitschaftspolizeipräsidium zur Beurteilung dieser Tauglichkeit der Polizeidienstvorschrift "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit 300" (im Folgenden PDV 300) bedient, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. nur VGH Bad.-Württ, Urt. v. 31.5.1994 - 4 S 533/93 - ; VG Stuttgart, 6. Kammer, Urt. v. 25.9.2007 - 6 K 1534/06 - ).

    Und selbst wenn dies anders zu sehen sein sollte, würde § 8 Abs. 1 AGG bei Fragen zur Eignung für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst eine Differenzierung rechtfertigen (ähnlich auch VG Stuttgart, 6. Kammer, Urt. v. 25.9.2007, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 12.3.2008 - 1 K 6980/03 - ).

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